Rating, externes (external rating)

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Vorschrift einer Aufsichtsbehörde, wodurch Banken verpflichtet werden, die Schuldnerbonität (borrowers’ creditworthiness, credit ranking of the debtors) durch eine unabhängige Rating-Agentur – also nicht bankintern – einschätzen zu lassen. Hierbei entsteht die Notwendigkeit, auch die Rating-Agenturen einer internationalen Aufsicht zu unterstellen. Denn dass praktisch drei Firmen und ihre paar Dutzend Analysten die Steuerung von Hunderten von Milliarden EUR übernehmen, wirft vielerlei Fragen auf. – Siehe Bonitätsklasse, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Rating-Agentur, Risikomanagement. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2001, S. 21 (zu den fünf Kriterien, die eine Rating-Agentur erfüllen muss), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2009, S. 65 (Methodik von Ratingmodellen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Rating, externes (external rating)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/rating-externes-external-rating/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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