Prognosebericht (forecasting report)

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Kapitalgesellschaften müssen im Zuge des dem Jahresabschluss beizufügenden Lageberichts gemäss § 289, Abs. 2 HGB bzw. § 15, Abs. 1 HGB auch zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) über den Geschäftsverlauf veröffentlichen. Zweck der Vorschrift ist es, Anleger über die zu erwartende Lage des Unternehmens hinsichtlich des Ertrags, der Liquidität und des Vermögens zu informieren. – Siehe Astro-Prognose, Aussagen, zukunftsgerichtete, Marktmanipulation, Offenlegungspflichten. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 211 (Prognosebericht kann nicht aufgrund unüberschaubarer Lage in der Gesamtwirtschaft unterlassen werden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Prognosebericht (forecasting report)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/prognosebericht-forecasting-report/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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