Allgemein der Übergang einer öffentlich-rechtlichen, staatlichen Aufgabe an nicht-öffentlich verfasstes Unternehmen (the economic process of transferring property from public ownership to private ownership; an opposite process is nationalisation) – In Bezug auf den Finanzsektor im besonderen gesagt von der völligen oder teilweisen (Teilprivatisierung; partial privatisation) Eigentumsübergabe eines bis anhin staatlichen Instituts an private Eigner. – In der Vergangenheit geschah dies zumeist dann, wenn das Institut durch unfähige aber hochbezahlte Personen aus den politischen Parteien (incompetent, high-salaried party comrades) dem Bankrott nahe oder an diesen schon herangekommen war. – Siehe Free Banking, Hypo Real Estate-Rettung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2009, S. 19 (Einzelfallprüfung bei jedem Privatisierungsvorhaben geboten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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