Präsentationsgeld (presentation fee)

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In ihrer Höhe zumeist vertraglich festgelegte Bezahlung an Freiberufler allgemein und an Architekten im besonderen für den Vorentwurf (preliminary draft) eines Projektes, für die Vorführung an den Auftraggeber: die Präsentation. – Die Zahlung eines Herstellers an den Einzelhändler, in dessen Geschäftsräume er der Kundschaft sein Produkt vorstellen (präsentieren; present) darf. – Bei einer ModellAgenturen (modelling agency) üblicherweise im voraus zu leistende Zahlung eines Bewerbers für die Kosten zur Erstellung der Modellphotokartei (sedcard; Sedcard, so benannt nach dem Erfinder Sebastian Sed, der um 1960 in die Branche auf Drängen der Filmstudios einheitlich gestaltete Bewerbungsunterlagen [application documents] einführte). – In älteren Dokumenten auch die Zahlung, welche in einigen deutschen protestantischen Landeskirchen (regional churches) der in eine Stelle eingewiesene Pfarrer an den Superintendenten zu leisten hatte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Präsentationsgeld (presentation fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/prasentationsgeld-presentation-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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