Präklusivtermin und Umtauschfrist (date of preclusion)

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In Bezug auf die in nationaler Währung begebenen Banknoten der Mitglieder der EWU die zeitliche Dauer, innert der diese in EUR umgetauscht werden können. Gemäss Vertrag über die EWU gibt es hierzu keine Frist; die alten Banknoten können also unbegrenzt gegen auf EUR lautende Banknoten bei der jeweiligen nationalen gebührenfrei Zentralbank eingetauscht werden. – Zu Jahresende 2012 waren noch rund 171 Mio D-Mark-Scheine und rund 23,7 Mia D-MarkMünzen im Umlauf. Rechnet man den Wert aller Münzen zusammen, so kommt man auf eine Gesamtsumme (grand total) von 13,2 Mia DEM oder umgerechnet 6,75 Mia EUR. Ein Gutteil dieses Geldes dürfte in den ehemaligen Ostblockstaaten sowie in der Türkei in Umlauf sein; dort war die DEM jahrzehntelang Nebenwährung. – Siehe Sparstrumpf. – Vgl. Jahresbericht 2011 der Deutschen Bundesbank, S. 107 (DM-Bargeldumlauf 2009-2011).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Präklusivtermin und Umtauschfrist (date of preclusion)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/praklusivtermin-und-umtauschfrist-date-of-preclusion/ (Stand: 15.10.2022).

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