Früher auch in Deutschland verbreitete Form eines Schecks, der – auf einer Postkarte gedruckt und – grundsätzlich nur bei der Bank des genau bezeichneten Zahlungsempfängers einlösbar war. – Der Postkartenscheck ist nicht zu verwechseln mit dem Postscheck, nämlich einem Scheck auf ein Postscheckamt (später: Postgirobank, dann Postbank). – Siehe Geldbrief, Postauftrag.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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