Papiere (papers)

Auch in: EN FR

Oberbegriff für alle auf dem Finanzmarkt handelbaren Verträge, die eine
– Zahlung in Geld zum Gegenstand haben, – eine Lieferung von Waren – wie vor allem bei Optionen – einschliessen; und in sehr weitem Sinne auch – die Übergabe anderer Vermögensgegenstände bezeichnen. – Die Verträge müssen dabei nicht als Schriftstück im engeren Sinne ausgestellt sein, also nicht auf dem Werkstoff Papier als Träger. Vielmehr genügen inzwischen weithin auch entsprechende elektronische Aufzeichnungen als rechtsgültige Vereinbarung. Auch ist die Börsenfähigkeit (marketability: the eligibility for an exchange listing) kein unerlässliches Merkmal des sehr weiten Begriffes. – Siehe Aktie, Anleihe, Darlehn, Effekten, Hot Issue, Inhaberschuldverschreibung, Manzipation, Obligation, Option, Papiere, marktfähige, Privatplazierung, Produkt, Schuldverschreibung, Titel, Vertretbarkeit, Wertpapiere, Wertschriften.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Papiere (papers)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/papiere-papers/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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