Eine wohl bereits im 8. Jht. eingeführte und an den Papst zu zahlende Abgabe für erkorene Erzbischöfe, um die Amtsbestätigung durch Überreichen des Palliums (geweihte Schärpe als Amtszeichen des Erzbischofs; bei seinem Tode wird es ihm mit ins Grab gegeben; pallium: vestment consisting of a band encircling the shoulders with two lappets hanging in front and back) zu erlangen. – Siehe Ablassgeld, Abtrag, Annaten, Beichtgeld, Dispensationsgeld, Kathedralgeld, Kirchgeld, Opfergeld, Peterspfennig, Prokurationsgeld, Seminargeld, Umlage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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