Die Gefahr eines Verlusteintritts dann, wenn man ausländische Zahlungsmittel – jetzt besitzt, – zu einem bestimmten Termin vertragsgemäss einkassiert oder – zu einem späteren Zeitpunkt (option; Option) bereitstellen muss. Denn es kann sein, dass sich der Kurs der fremden Währung in Bezug auf das eigene Geld ungünstig ändert. – Siehe Back-to-Back-Loan, Erfüllungsrisiko, Herstatt-Risiko, Matching, Währungsrisiko. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2008, S. 35 (Zunahme des innergemeinschaftlichen Handels in der EWU aufgrund des Wegfalls dieses Risikos).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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