Gesagt vor allem von Banken, welche den Aktionären Renditen versprechen, die – angesichts der ökonomischen Gegebenheiten (economic facts) sowie – in Hinblick auf die bisher erzielten Gewinne des Instituts bzw. der Branche aussichtslos (unrealistic) und – daher letztlich auch unredlich (dishonourable) sind. – Wenn dann häufig in den Medien gefordert wurde, dass die Aufsichtsbehörde bzw. die Zentralbank derlei unlautere Verheissungen öffentlich oder in Schreiben an die entsprechenden Bankvorstände rügen müsse, so liegt in diesem Begehren eine Verkennung der Befugnisse der angesprochenen Behörden zugrunde. Diese sind grundsätzlich keine Kontrollorgane über die ausgewählte Unternehmenspolitik (corporate policy) von Bankvorständen. – Siehe Abwicklungsverfügung, Anweisung, Bankenführerschein, Bestandskraft, Daimonion, Goldtäuschung, Racheengel, Zwangsschliessung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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