Bei der EZB jeder Tag, an dem die nationale Zentralbank eines bestimmten Mitgliedstaats zur Ausführung von geldpolitischen Operationen des Eurosystems geöffnet ist. – Sollten Zweigstellen der nationalen Zentralbank in einigen Mitgliedsstaaten an NZB-Geschäftstagen aufgrund eines lokalen oder regionalen Bankfeiertages (bank holiday) bzw. gar mehrerer Tage (period when banks in general are closed) geschlossen sein, so muss die betreffende nationale Zentralbank die Geschäftspartner vorab über die Regelungen bezüglich der Geschäfte mit diesen Zweigstellen benachrichtigen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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