Verwahrungsrisiko (custody risk)

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Die Gefahr, dass in Verwahrung bei einem Vermögensverwalter oder bei einer Bank gegebene Vermögensgegenstände durch – Vertrauensbruch (betrayal of confidence, breach of trust: das Vertrauen, dass der Verwahrer die notwendigen Fähigkeiten für dieses Geschäft besitzt und im Kundeninteresse handelt, erweist sich als verfehlt) – Spionage (espionage: der deutsche Auslandsgeheimdienst [Federal Intelligence Service; Bundesnachrichtendienst] spähte im Frühjahr 2008 Konten deutscher Staatsbürger mit breitem öffentlichem Beifall im angrenzenden Ausland aus), – Unachtsamkeit (carelessness, negligence: Handeln ohne die nötige Konzentration und Sorgfalt), – Insolvenz oder – Betrug (fraudulent action) ganz oder teilweise verlustig gehen. – Siehe Pasion-Falle, Risikomanagement, Street Name, Vermögensverwalter, Vertrauen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verwahrungsrisiko (custody risk)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verwahrungsrisiko-custody-risk/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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