Mudaraba und Mudharaba (so auch im Deutschen gesagt)

Im Islamic Banking ein Kontrakt, nach dem im Regelfall eine Partei das Kapital für ein Vorhaben aufbringt, die andere Partei die Arbeit und auch die Geschäftsführung übernimmt. – Die Gewinnverteilung wird zuvor vertraglich festgelegt. Allfällige Verluste aus dem Projekt trägt bei den meisten Verträgen zur Gänze der Bereitsteller des Kapitals, also die Bank. Grundsätzlich ausgenommen ist der Fall, dass die andere Vertragspartei durch vertragswidriges Verhalten (behaviour in violation of the contract) den Verlust herbeigeführt hat (an agreement between a financial institution and a company, with the financial institution acting as provider of funds and the company as the manager, for investing in a pre-determined activity or class of assets, which grants each party a share of the earnings which is determined at the time of the investment). – Siehe Ijara, Istisna, Murabaha, Salam, Sukuk.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mudaraba und Mudharaba (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mudaraba-und-mudharaba-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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