In der älteren Finanzsprache häufig gesagt für Sicherheiten im Sinne der Hinterlegung eines Vermögenswertes, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass ein Gläubiger einer Forderung diese auch nebst Zinsen zurückbezahlt bekommt. – Siehe Kredit, besicherter, Pfand, Pfandgeld, Sicherheit, Sicherheitseinbehalt, Sicherungsgeld, Unterlegung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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