In einigen Dörfern bis ins 20. Jht. bezahlte Prämie für jede getötete Maus bzw. auch Ratte. In der Regel war der Schwanz des erlegten Tieres der von der Gemeinde beauftragten Person vorzulegen. Es wurde dann der Betrag bar ausbezahlt oder – wie zumeist beim Rabenfanggeld – eine zur Einlösung bei der Gemeindekasse geschriebene Quittung ausgehändigt. Die Beschränkung auf das Dorf sowie die Bestellung eines ortskundigen Beauftragten, der jeden Dorfbewohner kannte, sollte verhinderten, dass Mäuse um des Mäusefanggeldes gezüchtet wurden. – Siehe Katzengeld, Kobra-Effekt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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