Umstände, bewertungswichtige (valuation affecting circumstances)

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Gemäss Definition in § 2 der deutschen “Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Kurs- und Marktmanipulation (KuMaKV)” vom 18. November 2003 versteht man darunter – alle Tatsachen und Werturteile, die geeignet sind, – auf die Anlageentscheidung eines vernünftigen Anlegers mit durchschnittlicher Börsenkenntnis – Einfluss zu nehmen. In der genannten Verordnung finden sich auch nähere Erläuterungen. – Siehe Agiotage, Anleger, verständiger, Börsengerüchte, Entscheidungsnützlichkeit, Kursmanipulation, Marktmanipulation, Pairoff, Pervasive Constraint.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Umstände, bewertungswichtige (valuation affecting circumstances)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/umstande-bewertungswichtige-valuation-affecting-circumstances/ (Stand: 15.10.2022).

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