Transaktion, befristete (reverse transaction)

Auch in: FR

Geschäft, bei dem die Zentralbank Vermögenswerte gemäss einer Rückkaufsvereinbarung kauft bzw. verkauft oder Darlehn gegen Verpfändung von Sicherheiten gewährt. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Transaktion, befristete (reverse transaction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/transaktion-befristete-reverse-transaction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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