In einer Gruppe von Anlegern (Tontiniers; tontiners) – zahlt jeder einmalig eine Summe auf ein Konto ein. – Das eingesammelte Geld, im Regelfall in hochbonitäre Staatsanleihen angelegt, wird nach einer vertraglich festgelegten Zeit mit Zins und Zinseszins an die überlebenden Beteiligten (beneficiaries) ausbezahlt. – Der Anteil der bis dahin Verstorbenen geht an die Überlebenden (upon the death of each beneficary his share is enjoyed by the survivors). – Der Letzte oder je nach Vertrag die Letzten der Anleger erhalten schlussendlich das angesammelte Kapital zur Gänze ausbezahlt. – Diese Form einer Altersversorgung durch gegenseitige Beerbung (mutual inheritance) geht wohl auf den Italiener Lorenzo Tonti (1602-1684?) zurück. Sie erfreute sich früher grosser Beliebtheit und wird in der Fachliteratur als Vorläufer der heutigen Lebensversicherung angesehen. – Siehe Pensionsfonds, Versicherung. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2011, S. 64 (in Anmerkung 6 Begriffserklärung Tontinenversicherung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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