Tonnengeld auch Tonnage (tonnage)

Auch in: FR

Früher eine Abgabe (duty, impost) auf die Schiffsladung, und zwar berechnet nach dem Ladegewicht (Tonnenbetrag; based on tons carried). Tonnengeld wurde besonders für die Nutzung der Kanäle erhoben; die Einnahmen daraus waren zumeist zweckgebunden für den Bau und Unterhalt von Wasserwegen (appropriated for construction and maintenance of gateways). – Siehe Abfertigungsgeld, Ankergeld, Auseisunggeld, Bordinggeld, Hafengeld, Kaigeld, Kapplaken, Krangeld, Ladegeld, Lastgeld, Liegegeld, Leuchtturmgeld, Lotsengeld, Pfundgeld, Räumegeld, Reedergeld, Mützengeld, Schleusengeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Tonnengeld auch Tonnage (tonnage)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/tonnengeld-auch-tonnage-tonnage/ (Stand: 15.10.2022).

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