Terminal und Endgerät (terminal)

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Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr alle diesem Zweck dienenden Einrichtungen im Handel; im engeren Sinne das an der Kasse eingebaute (stationäre; stationary) oder bewegliche (mobile; portable) Kartenlesegerät (card reader, card reading device). – Siehe Geschäftsstelle, vollautomatische, Kartenleistungsbeleg, Payez Mobile, Telebanking. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2013, S. 29 ff. (ausführliche Darstellung des Massenzahlungsverkehrs im Eurogebiet; viele Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Terminal und Endgerät (terminal)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/terminal-und-endgerat-terminal/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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