Systemgefährdung (threat of system collapse)

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Aufsichtrechtlicher Begriff aus § 48 KWG. Danach liegt diese vor, wenn die Bestandsgefährdung eines Instituts sich auf andere Teilnehmer des Finanzsystems auswirkt. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, DominosteinEffekt, Insolvenz, Risiko, systemisches, Sifi-Oligopol, Systemrisiko. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2011, S. 69 (nähere Erklärung des Tatbestands).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Systemgefährdung (threat of system collapse)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/systemgefahrdung-threat-of-system-collapse/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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