Superindukt (extra duty)

Auch in: EN CS FR

In älteren Dokumenten eine ausserordentliche Abgabe. Sie wurde den Steuerpflichtigen auferlegt, wenn die gewöhnlichen Steuereinnahmen nicht zur Deckung des Staatsbedarfs ausreichten, und dies geschah regelmässig in Kriegszeiten (this regularly occurred in times of war). – Siehe Dänengeld, Defensionergeld, Festungsgeld, Friedensgeld, Heergeld, Hussengeld, Türkengeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Superindukt (extra duty)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/superindukt-extra-duty/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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