Strafzins (penalty interest, penalty rate)

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Der Preis für die von der Zentralbank in ausserordentlichen Fällen den Banken zugeleiteten Summen, um einen Liquiditäts-Engpass (liquidity bottleneck) aufzubrechen. – Volkstümlich auch Bezeichnung für die Vorfälligkeits-Entschädigung, nämlich von Banken berechnete Gebühr, wenn ein Kreditvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit seitens des Kunden zurückbezahlt wird. – Eine Zahlung von x Prozent, die selbstanzeigende Steuersünder (tax evader) auf die gesamte, der Steuerbehörde verheimlichte Summe bei der Nachversteuerung (tax arrears) zu errichten haben. – Ein Sonderzins, den eine Zentralbank für das Unterschreiten des Mindestreserve-Solls berechnet. – Eine Zinszahlung, die Gläubiger bei Zahlungsverzug der geschuldeten Summe zuschlagen: Verzugszinsen. – Siehe Bail-out, Geldmarkt-Operationen, Geldverleiher letzter Instanz, Negativzins, Panikverkäufe, Pränumerationsvorbehalt, Säumniszuschlag, Umschuldungs-Blase.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Strafzins (penalty interest, penalty rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/strafzins-penalty-interest-penalty-rate/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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