Kompensation (compensation, sett-off; balancing)

Auch in: EN

Die Glattstellung gegenseitiger Forderungen in Geld auf dem Wege einer Verrechnung; der Ausgleich einer Schuld durch eine entsprechende Gegenforderung (counter claim, cross claim). – Geschieht dies nur zwischen Banken, so spricht man allgemein von Clearing, im Falle von Unternehmen oft von Netting. – Bei Wertpapieraufträgen die Erledigung von Käufen und Verkäufen auf Rechnung eines Kunden ohne Dazwischenschaltung der Börse. In Deutschland haben sich die Banken freiwillig verpflichtet, sämtliche Aufträge über die Börse auszuführen. – Der Austausch Ware gegen Ware auf der Ebene von Unternehmen oder Staaten – wie etwa im ehemaligen Ostblock -, auch Barat(t)-Geschäft genannt und dort üblich, wo das Geld seine Funktion als Zwischentauschmittel nicht erfüllen kann. Freilich müssen sich auch hier die Tauschpartner – was häufig übersehen wird – in jedem Fall auf einen gemeinsamen Wertmesser einigen; im einstigen Verbund der Ostblock-Staaten waren dies in der Regel die Weltmarktpreise in USD. – In Mangel- und Planwirtschaften der – verbotene und strafbare – Tausch knapper, allgemein begehrter Güter gegen andere Dinge
(Waren oder Dienstleistungen). – Siehe Abmachung,
schlag, Baratgeschäft, Bettkantenwährung, Clearing, Erfüllung, Geldabschaffung, Gutschein, Netting, Tausch-Gutschein, Warengeld, Zahlung, Zigarettenwährung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kompensation (compensation, sett-off; balancing)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kompensation-compensation-sett-off-balancing/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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