In Bezug auf den Finanzmarkt kartellrechtswidrige Vereinbarungen (agreements against antitrust laws) mehrerer zueinander in Konkurrenz stehender Institute mit dem Ziel, zugunsten aller Beteiligten den Wettbewerb zu beschränken (rival instituts cooperate for their mutual benefit). – Siehe Beaufsichtigung, Marktabsprachen, Marktkräfte, Pankratium.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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