Solvenzaufsicht (solvency supervision)

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Die Prüfung der Banken und Versicherungen durch die Aufsichtsbehörde in Hinblick auf der Aufrechterhaltung ihrer ständigen Zahlungsfähigkeit. – Grundsätzlich betrachtet die Solvenzaufsicht Risikofaktoren als exogen, also als von aussen auf die Institute und Versicherungen treffend. Sie bemüht sich darum, Risikopositionen durch einheitliche Regeln (Level Playing Field) zu begrenzen. Damit steht die Verwundbarkeit des einzelnen Unternehmens im Blickpunkt. Verknüpfungen mit anderen Teilen des Finanzsystems werden nur insofern berücksichtigt, als sich aufgrund vertraglicher Beziehungen unmittelbare Bedrohungen erkennen lassen. – Siehe Anstekkungswirkungen, Kontrahentenrisiko, Liquiditätsrisiko, Solvency-II.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Solvenzaufsicht (solvency supervision)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/solvenzaufsicht-solvency-supervision/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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