Kapitalgewinn (capital gain)

Auch in: EN

Einkünfte aus Vermögenswerten; die genaue Definition ist in § 20 EStG gegeben. – Wertsteigerung einer Kapitalanlage, wie etwa der Kursanstieg einer Aktie. – Gewinn beim Verlauf von Vermögenswerten (the income received from selling an asset).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kapitalgewinn (capital gain)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kapitalgewinn-capital-gain/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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