Shark Watcher (so auch im Deutschen gesagt, seltener Umsatzbeobachter)

Dienstleister, der darauf spezialisiert ist, den Handel mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten im Auftrag eines Kunden zu beobachten. Ziel ist es dabei, weltweit Käufer und Verkäufer im einzelnen (in particular: known by name) zu festzustellen; vor allem deshalb, um unerwünschte Übernahmen möglichst rasch zu erkennen und so frühzeitig allfällige Gegenmassnahmen (shark repellents) ergreifen zu können. – Shark Watchers finden sich häufig als Arbeitsgruppe in grossen Banken. Weil sie personell und in Bezug auf die Ausstattung mit elektronischen Mitteln zielgerichtet auf ihre Aufgabe ausgestattet sind, so lohnt sich die übliche Radar-Überwachung in einem Unternehmen – kostenwirtschaftlich betrachtet – in den meisten Fällen nicht. – Indessen hat sich gezeigt, dass auch Raider immer wieder Mittel und Wege finden, um sich der Aufmerksamkeit der Shark Watcher zu entziehen. – Siehe Aktionärstimmenjagd, Anschleichen, Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Freier, Fusionen und Übernahmen, Greenmail, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, Material-Adverse-ChangeKlausel, Pac-Man-Strategie, Ritter, schwarzer, Stammaktie, Stimmrecht-Offenlegung, Stimmrecht-Datenbank, Übernahme, feindliche, Übernahme-Appell, Überraschungsangriff, Transparenz-Richtlinie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Shark Watcher (so auch im Deutschen gesagt, seltener Umsatzbeobachter)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/shark-watcher-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-umsatzbeobachter/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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