Institutionen (institutions)

Auch in: EN FR

Als Mehrzahlbegriff statt Institution gebraucht. – In Bezug auf Finanzmärkte meistens bezogen auf die beiden Grundpfeiler Regierung – einschliesslich der Verwaltung – und Zentralbank. Deren Politik muss langfristiges Vertrauen in die Masstabeigenschaft des Geldes schaffen. Negative Erwartungen in die Verlässlichkeit der beiden Institutionen führt – oft ganz plötzlich – zur Kapitalflucht aus dem betreffenden Land. – Im Zusammenhang mit dem Washington Consensus festgelegte Rahmenbedingungen vor allem in Bezug auf Schuldnerländer als Voraussetzung für eine wirkungsvolle Entwicklungshilfe und Armutsbekämpfung. Dabei wird die – Rechtssicherheit (rule of law) und – die leistungsfähige, korruptionsfreie Verwaltung (good governance) durch mehrere Einzelmerkmale bestimmt sowie – geprüft, ob und inwieweit Vorkehrungen zur Durchsetzung beider Pfeiler angelegt sind. – Siehe Dollarisierung, Euroisierung, Finanzsystem, Infrastruktur, Kapitalflucht, Länderrisiko, Low Income Countries, Nebenwährung, Politikverzug.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Institutionen (institutions)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/institutionen-institutions/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite