Umlage, die Handwerker in die Innung zu entrichten haben. – Die Innung ist heute eine Verwaltungseinrichtung (administrative body; Kammer) mit dem Zweck der gemeinsamen Vertretung der Belange von selbständigen Handwerkern der gleichen Branche, in der Regel auf örtlicher oder Landes-Ebene, dann Landesinnung (state guild) genannt. Eine Bundesinnung (federal guild) bündelt die Anliegen aller Innungsgenossen in Deutschland.
Inrotulationsgeld (stiching fee): In älteren Dokumenten die Gebühr für das Einheften (inrotulieren; stich = to fasten together with staples or thread) von Akten bei Gericht, besonders auch in Zusammenhang mit einem Konkurs. – Siehe Expensen, Justitiengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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