Eigenhändler (principal)

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Jeder, der – auf eigene Rechnung Transaktionen tätigt, – dabei seine im gehörenden Mittel einsetzt und auch – selbst ganz allein das Risiko der Operationen trägt (an entity that acts on its own behalf, with its own funds and at its own risk). – Siehe Eigenhandel, Eigenhandel-Verbot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eigenhändler (principal)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eigenhandler-principal/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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