Bankier und Banquier, in älteren Schriften auch Bankherr und Negotiator (banker)

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Wenn nicht ausdrücklich – vor allem in älteren Veröffentlichungen – anders definiert, eine Firma, die Bankgeschäfte betreibt; in Art. 54 SchG ausführlich definiert. – Siehe Bank, Banker, Commitment, Einzelfirma, bankliche, Finanzdienstleistungsinstitut, Finanzinstitut, monetäres, Finanzsodomit, Institut, Praxis, Privatbank.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankier und Banquier, in älteren Schriften auch Bankherr und Negotiator (banker)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankier-und-banquier-in-alteren-schriften-auch-bankherr-und-negotiator-banker/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com