Armlänge (arm’s lenght)

Auch in: FR

Auf dem Finanzmarkt eine Transaktion zwischen zwei verbundenen Entitäten, die aber nach aussen (etwa aus steuerrechtlichen oder kartellrechtlichen Gründen) den Anschein vermitteln, dass zwischen ihnen bis anhin keine Wechselbeziehungen bestünden (a transaction where two related entities have nevertheless acted as if they had no pre-existing relations). – Siehe Acting in Concert, Verbindung, enge.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Armlänge (arm’s lenght)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/armlange-arms-lenght/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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