Börsenaufsichtsbehörde (exchange monitoring authority)
In Deutschland bei der obersten Landesbehörde, der Landesregierung angesiedeltes Organ, das die Errichtung einer Börse genehmigt, ihre allfällige Schliessung anordnet und den Börsenbetrieb überwacht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung börsenrechtlicher Vorschriften sowie auf die ordnungsgemässe Durchführung des Handels an der Börse; vgl. § 1 und § 2 BörsG (dort Aufzählung der Befugnisse). – Siehe Abschreckung, aufsichtsrechtliche, Knotenpunkt, Sanktionsausschuss, Schlangenhandel, Intelligent Miner.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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