Abzug (deduction; disengagement)

In der Finanzsprache allgemein die begründete Minderung (substantiated lowering) einer in Geld ausgedrückten Summe. – Der Ausstieg aus einem Geschäft, der Rückzug aus einem Engagement oder auch aus einem Land. – Im besonderen auch die Kündigung von Einlagen bei einer einzelnen Bank oder den Instituten gesamthaft (Run). – Siehe Abgeld, Abschlag, Deduktion, Diskont, Einschlag, Report.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abzug (deduction; disengagement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abzug-deduction-disengagement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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