Allodgeld und Allodierungsgeld (freehold fee)

Früher eine Zahlung dafür, dass ein Lehngut (fiefdom, feudal tenure) gesamthaft oder Teile davon (Ackerland) zum vererblichen Ganzeigen (= Allod, vom lateinischen ALLODIUM: Freigut) wurden. – Siehe Befreiungsgeld, Freikaufgeld, Frongeld, Zinser.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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