Bonbon und Rosine (sweetener)

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In der Finanzsprache eine Beigabe zu einem Papier seitens des Emittenten, durch das ein besonderer Anreiz zum Kauf des Titels geboten werden soll (a feature added to a security offering that helps make it more attractive to potential purchasers). Beispielsweise kann eine Anleihe dadurch “verzuckert” werden, dass dem Erstkäufer ein Abschlag gewährt oder der Umtausch in eine Aktie eingeräumt wird, falls festgelegte Bedingungen erfüllt sind. – Siehe Optionsanleihe, Underpricing.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bonbon und Rosine (sweetener)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bonbon-und-rosine-sweetener/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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