Optionsanleihe (option loan)
Eine Anleihe mit Zusatzrechten. Der Inhaber hat hier innert einer festgesetzten Frist das Recht (die Voranwartschaft; remainder) aber nicht die Pflicht auf den Bezug von Aktien – seltener bzw. auch zu festverzinslichen Wertpapieren oder Edelmetallen – in einem bestimmten, vor Begebung der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert des Wertpapiers. Man nennt dieses festgelegte Verhältnis auch den Hebel (leverage). Im gleichen Verhältnis wie der Hebel, also einem Vielfachen des Nennwertes, bewegen sich allfällige Kursgewinne oder Kursverluste. – In letzter Zeit sind sehr viele Varianten der Optionsanleihe marktgängig worden. Sie eröffnen ihrem Inhaber beispielsweise die Möglichkeit zum Bezug von – festverzinslichen Anleihestücken einer Folgeanleihe der Emittenten (Optionsanleihe ausgestattet mit Zins-Warrants; BondWarrants), – Aktien und Anleihestücken einer Folgeanleihe der Emittenten (Optionsanleihe ausgestattet mit Aktien- und Bond-Warrants), – Partizipationsscheinen der Emittenten, – einer bestimmten Menge von Währungseinheiten zu einem bestimmten Kurs (Optionsanleihe ausgestattet mit Währungswarrants; Currency-Warrants), – einer bestimmten Menge eines Edelmetalls (Platin, Gold) oder – von Waren, wie etwa Rohöl; in diesem Fall muss in den Anleihebestimmungen geregelt sein, ob diese Güter tatsächlich zu liefern sind, oder ob ein Barausgleich stattfinden soll. – Siehe Bonbon, Cum, European Master Agreement, Warrants, Zwangswandelanleihe.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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