Anleihe, steuerbedingt kündbare (tax-induced callable bond)

In den Anleihebedingungen ist fast immer ein Vorbehalt enthalten, der durch Änderungen der Besteuerung auftretende Belastungen für den Emittenten regelt, und diesfalls ihm sowie zumeist auch dem Investor ein Kündigungsrecht einräumt. – Viele in Deutschland begebene Anleihen versprachen dem Anleger die Bezahlung der Zinsen ohne jeden steuerlichen Abzug. Im Jahr 2009 wurde die Kapitalertragssteuer in Form der Quellensteuer eingeführt. Das hätte nun zur Folge gehabt, dass der Emittent soviel mehr an Zinsen zu zahlen hat, dass nach Abzug der Quellensteuer der dem Anleiheinhaber zufliessende Betrag dem ursprünglich festgesetzten Kupon entspricht. Fast ausnahmslos wurden die entsprechenden Zahlungen des Emittenten um die Steuer gekürzt, ohne dass die Anleihe seitens des Emittenten gekündigt wurde. Zahlreiche Anleger jedoch machten ihrerseits von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch, um ihr Geld auf andere Weise steuerfrei anzulegen. – Siehe Endanleger, Rückkaufschutz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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