Falschberatung (miscounselling)
Auf dem Finanzmarkt fehlerhafte Empfehlungen von Finanzberatern oder Bankangestellten an Kunden im besonderen in Bezug auf die Geldanlage. – Bei Assekuranzunternehmen bezieht sich die Falschberatung in der Regel auf Vorschläge an Versicherte für ganz bestimmte, von dem Kunden letztlich nicht gewollte Verträge. Entsprechende Beschwerden erreichen die Aufsichtsbehörden vielfach. Jedoch ist ein Beweis einer Falschberatung nur selten anzutreten. – Klar ausgesprochen wird selten, dass es viele Kunden gibt, die Hinweise auf Risiken ihres Beraters nicht hören wollen oder gar meinen, den Markt schlagen zu können. Gerade diese sind es jedoch nach aller Erfahrung, die dem Finanzberater bei Verlusten die Schuld zuschieben. – Siehe Anlageberatung, Anlage-Empfehlung, Aufzeichnungspflicht, Beratung, Beratungsqualität, Dampfstube, Fehlkauf, Finanzforen, Mitarbeiter-Register. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (Fälle aus der Praxis), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 10, S. 119 (verstärkte Rechte für den Kunden bei Falschberatung), S. 245 f. Fälle aus der Praxis).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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