Finanzberater auch Vermögensberater (financial advisor)

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Person, die Kunden in Bezug auf Geschäfte auf den Finanzmarkt, einschliesslich der Versicherung, mit Empfehlungen und Vorschlägen zu Diensten steht; siehe auch § 676 BGB. – Unterschieden wird zwischen – Personen, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG besitzen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht werden; sie sind in ihrer Beratungstätigkeit fast nicht beschränkt und – Personen, die lediglich eine Gewerbeanmeldung (business registration) und Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (trade regulations) vorweisen können; ihnen ist die Anlageberatung in Bezug auf Investmentfonds gestattet, sie dürfen jedoch keine Empfehlungen zu anderen Segmenten des Finanzmarktes abgeben. – Nicht unter den Begriff des Finanzberaters fallen Anlageberater, die als Angestellte eines Instituts Empfehlungen an einen Kunden aussprechen. – Gefordert wird seit Jahren, dass Finanzberater jeder Gattung eine entsprechende Befähigung nachweisen müssen, wie diese im Handwerk schon lange üblich ist. – Siehe Anlage-Empfehlung, Analyse, technische, Analyst, Beschwerdehäufung, Blog, Börsenbriefe, Direct Brokerage, Daimonion, DomizilVerschleierung, Finanzanalyse, Finanzanalyseverordnung, Finanzanalyst, Finanzgeier, Finanzunternehmen, Frontrunning, Geheimtip, Honorarberater, Internet-Foren, Journalisten-Privileg, KWG-Vermittlerverordnung, Manages Account, Marktmissbrauchs-Richtlinie, Mitarbeiter-Register, Nachweismakelei. – Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 138 f. (neben Anlageberatern müssen auch Vertriebsbeauftragte der Institute Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen; die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung [WpHGMaAnzV] trat zum Jahresende 2011 in Kraft: Mitarbeiterregister muss bei der BaFin hinterlegt werden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzberater auch Vermögensberater (financial advisor)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzberater-auch-vermogensberater-financial-advisor/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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