Detz, auch Dätz und Datz (tenth [due])
In älteren Dokumenten eine Abgabe, die den Zehntteil vom gegenständlichen Ertrag, wie Getreide, Rüben oder Wein, bzw. nach Ablösung der Lieferverpflichtung in Waren eine entsprechende Zahlung in Geld betraf. Das Wort leitet sich aus dem lateinischen decimum = hier: der Steuerzehnte her. – Siehe Akzise, Charadsch, Kanon, Nonagium, Umgeld, Verzehrgeld, Zehnt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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