Emissionsprospekt (issue prospectus)

Wer in Deutschland an der Börse im Bereich Neuer Markt die Zulassung zum Handel beantragt, muss in der vom VerkaufsprospektGesetz vorgeschriebenen Form und nach den dort vorgeschriebenen Einzelheiten seine Verhältnisse offenlegen. – Siehe Börsenzulassungsprospekt, Call, Prospekt-Datenbank,
Tap, Unternehmensbericht, Wertpapier-Verkaufsprospekt. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 139 ff. (neues Prospektrecht), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 80 (Prospektpflicht für Versicherungen bei Verbriefungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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