Emissionsprospekt (issue prospectus)

Auch in: EN FR

Wer in Deutschland an der Börse im Bereich Neuer Markt die Zulassung zum Handel beantragt, muss in der vom VerkaufsprospektGesetz vorgeschriebenen Form und nach den dort vorgeschriebenen Einzelheiten seine Verhältnisse offenlegen. – Siehe Börsenzulassungsprospekt, Call, Prospekt-Datenbank,
Tap, Unternehmensbericht, Wertpapier-Verkaufsprospekt. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 139 ff. (neues Prospektrecht), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 80 (Prospektpflicht für Versicherungen bei Verbriefungen).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Emissionsprospekt (issue prospectus)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/emissionsprospekt-issue-prospectus/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite