Börsenzulassung
Thematische Übersicht zu Börsenzulassung mit 8 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Überblick zur Überwachung der Folgepflichten aus der Börsenzulassung durch die BaFin seit dem Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz von 2007.
Definition des Börsenzulassungsprospekts: vorgeschriebene Angaben für Unternehmen, die in Deutschland die Zulassung zum amtlichen Markt beantragen.
Definition der Börsenzulassungsstelle: Zuständigkeit für die Wertpapierzulassung, Marktsegmente, Verkaufsprospekt und Transparenzstandards.
Börsenbesucher sind zugelassene Personen, die Börsengeschäfte abschließen dürfen. Definition, Einsatz und Bezug zum Skontroführer erklärt.
Begebbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, einen Titel am freien Markt zu handeln oder ihn im engeren Sinn in den Börsenverkehr zu bringen.
Definition börsenfähiger Güter: Waren und Finanzinstrumente, für die Eigentumsrechte durchsetzbar sind und die Börsenzulassung erfüllen.
Definition von Emissionsprospekt im Finanzwesen: vorgeschriebene Offenlegung beim Antrag auf Börsenzulassung und relevante Prospektpflichten.
Bundesanleihen und Bunds erklärt: Laufzeiten, Kupons, Inflationsanleihen, ihre Bedeutung als Benchmark sowie Börsenzulassung in Deutschland.
