Emissionsgeschäft (underwriting business)
Die Übernahme von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten für eigenes Risiko zur Plazierung oder den Antritt gleichwertiger Garantien. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG. – Siehe Arranger, Begebung, Bookbuilding, Bought Deal, Garantiesyndikat, Klienten-Effekt, Marktpflege, Mehrzuteilungs-Option, Roadshow, Wertpapier-Handelsbank, Zweitmarktpapiere. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 125 f. (allfällige Interessenkonflikte bei der Begebung).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
