Staatliche Nettoanlageinvestitionen

Staatliche Nettoanlageinvestitionen entsprechen den Bruttoanlageinvestitionen abzüglich der Abschreibungen auf den vorhandenen Anlagenbestand. Sie zeigen damit, welcher Teil der Investitionen über den kalkulatorischen Ersatz des Kapitalverzehrs hinausgeht. Das Anlagevermögen ohne Grundstücke wird in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Regelfall in gleichbleibenden Jahresraten abgeschrieben. Dabei werden je nach Gütertyp unterschiedliche typische Nutzungsdauern angesetzt; Bauten werden regelmäßig länger genutzt als Ausrüstungen oder geistiges Eigentum. Ausgangspunkt der Abschreibungen ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatliche Nettoanlageinvestitionen“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatliche-nettoanlageinvestitionen/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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