Restrukturierungsgesetz (restructuring law)

Zu Jahresbeginn 2011 in Kraft getretenes Gesetz (offiziell: “Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung”) mit dem hauptsächlichen Ziel, die Lasten allfälliger Bankenkrisen auf die Institute zu verlagern. Staatliche Stützungsmassnahmen werden als letztes Mittel auf das zur Stabilisierung des Finanzmarktes unbedingt notwendige Nass beschränkt. Das Gesetz räumt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weitreichende neue Befugnisse ein. – Der von der EUKommission vorgelegte einheitliche rechtliche Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Banken: der einheitliche Abwicklungsmechanismus. – Siehe Bankenkrankenhaus, Bankenrettungsgesetz, Bankenunion, Banktestament, Massnahme bei Gefahr, Restrukturierungsfonds, Rettungspakte, Sanierungsanordnung, Übertragungsanordnung, Vermögensabgabe, Zwangsenteignung. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 127 ff. (ausführliche Darstellung und Begründung des Gesetzes), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2011, S. 63 ff. (Vorstellung des Gesetzes; Einzelfragen; Literaturverweise), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2014, S. 31 ff. (einheitlicher europäischer Abwicklungsmechanismus; ausführliche Darstellung; Rechtsquellen).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar