Restrukturierungsverwaltung (restructuring administration)
im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise aufgekommene Forderung, eine systemrelevante Bank sofort dann, wenn diese ihren Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr pünktlich nachkommen kann, unter Zwangsregie der Aufsichtsbehörde zu stellen. In Deutschland wurde dazu ein eigenes Gesetz beschlossen, das zu Jahresbeginn 2011 in Kraft trat. – Siehe Bankenrettung, Massnahme bei Gefahr, Restrukturierungsgesetz. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2009, S. 82 (Grundsätzliches zur Restrukturierung und Abwicklung systemrelevanter Institute), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 11 (Grundzüge des Restrukturierungsgesetzes), S. 127 ff. (ausführliche Darstellung)..
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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