Restrukturierungsverwaltung (restructuring administration)

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im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise aufgekommene Forderung, eine systemrelevante Bank sofort dann, wenn diese ihren Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr pünktlich nachkommen kann, unter Zwangsregie der Aufsichtsbehörde zu stellen. In Deutschland wurde dazu ein eigenes Gesetz beschlossen, das zu Jahresbeginn 2011 in Kraft trat. – Siehe Bankenrettung, Massnahme bei Gefahr, Restrukturierungsgesetz. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2009, S. 82 (Grundsätzliches zur Restrukturierung und Abwicklung systemrelevanter Institute), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 11 (Grundzüge des Restrukturierungsgesetzes), S. 127 ff. (ausführliche Darstellung)..

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Restrukturierungsverwaltung (restructuring administration)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/restrukturierungsverwaltung-restructuring-administration/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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