Restrukturierungsfonds (restructuring fund)

Mit dem Restrukturierungsgesetz eingeführter Kapitalstock, in den welchen die Bankenabgabe fliesst. Der Fonds wird von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet und unterliegt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen. – Auf europäischer Ebene errichtete Abwicklungsbehörde mit der Vollmacht, durch frühzeitiges Eingreifen (early intervention) eine Schieflage bei einem Institut im Vorfeld abzuwenden. – Siehe Abwicklungsmechanismus, einheitlicher, Bad Bank-Modell, deutsches, Bankenkrankenhaus, Bankenrettungsgesetz, Banktestament, Brückeninstitut. – Vgl. Finanzstabilitätsbericht 2009, S. 82 (Grundsätzliches zur Restrukturierung und Abwicklung systemrelevanter Institute), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 129 f. (Vorstellung des Restrukturierungsfonds), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2014, S. 31 ff. (ausführliche Darstellung der EU-weiten Regelung; Hinweise auf die Rechtsquellen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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