Once-only-Prinzip
Das Once-only-Prinzip ist ein Ansatz zur digitalen Verringerung administrativer Belastungen. Es zielt darauf, dass Unternehmen oder andere Betroffene Angaben gegenüber der Verwaltung grundsätzlich nur einmal übermitteln müssen, statt dieselben Daten wiederholt für verschiedene Verfahren bereitzustellen. Der Bericht nennt das Prinzip als Beispiel dafür, wie der Erfüllungsaufwand bei unveränderter Regulierungsintensität durch digitale Prozessgestaltung gesenkt werden kann. Es steht neben vorausgefüllten Steuererklärungen, digitalen Genehmigungsverfahren und standardisierten Melde- und Datenschnittstellen.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Juli 2026 , 28.07.2026 , PDF-S. 95. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/1000490/referenceDoc/0c7ffdf36931c503b9df759a24dbc29e.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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